Nach unserem telefonischen Erstkontakt erfolgen psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen zum gegenseitigen Kennenlernen. Dies sind Gespräche, die der weiteren Diagnostik dienen. Zudem wird geklärt, ob eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Verfahren geeignet ist, das diagnostizierte Krankheitsbild zu behandeln. Sollten wir uns nach den probatorischen Sitzungen für eine psychotherapeutische Behandlung bei mir entscheiden, finden die Sitzungen in der Regel einmal wöchentlich a 50 Minuten zu einem fest vereinbarten Termin statt.
Kosten für gesetzlich Krankenversicherte
Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit.
Kosten für privat Krankenversicherte / Beihilfe-Berechtigte
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel, jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen Leistungstarif, sämtliche Kosten. Privatpatienten wird deshalb empfohlen, sich vorab bei der Krankenkasse oder der Beihilfestelle zu informieren, ob und in welchem Umfang Psychotherapieleistungen übernommen werden. Werden die Kosten übernommen, rechne ich meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Kosten für Selbstzahler
Als Selbstzahler entfallen diese formalen Schritte und Sie erhalten eine Rechnung, in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).